Wer mit dem Halten der Bartagamen anfängt, weis noch nicht sehr viel darüber, vielleicht hat sich der ein oder andere aus Büchern oder Zoogeschäften Informationen geholt. Leider erlebe ich immer wieder, das Zoogeschäfte den unerfahrenen Leuten Sachen aufschwatzen die unnötig und sogar lebensgefährlich für die Tiere sein Können.
Die
Zoofachgeschäfte schwatzen euch unheimlich viel auf oder Versuchen es
zumindest, damit sie Umsatz machen und noch etwas daran verdienen.
Es sollte auch auf die richtige Beleuchtung geachtet werden.
Mehr dazu unter Beleuchtung.
Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
|
Anzahl und Größe der Tiere |
Grundfläche m2
|
Höhe m
|
zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m2 |
|
1-2 Tiere bis 12 cm |
0,4 |
0,4 |
0,1 |
|
1-2 Tiere 12-20 cm |
0,6 |
0,5 |
0,2 |
|
1-2 Tiere 20-40 cm |
0,8 |
0,6 |
0,3 |
|
1-2 adulte Tiere 1 |
1 |
0,8 |
0,4 |
Aber - je größer um so besser !
Grundlagen der Reptilienhaltung
Bevor Du dich entschließt, eine Bartagame als Haustier anzuschaffen,
solltest du einige grundsätzliche Überlegungen berücksichtigen:
1.) Um Reptilien zu halten, benötigst Du ganz spezielle Sachkenntnisse
Die meisten Reptilien leben in Klimazonen und Gebieten, die sich
wesentlich von unserem Klima und unserer Umwelt unterscheiden.
Damit sich Reptilien wohlfühlen und Sie lange Freude an ihnen haben,
muss im Terrarium die natürliche Umwelt ihrer ursprünglichen Heimat
nachempfunden werden. Das erfordert umfangreiches Fachwissen über das
Klima, den Lebensraum sowie das Verhalten der Tiere.
Dazu kommen zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die bei der Reptilienhaltung eingehalten werden müssen.
2.) Kosten
Die Anschaffungskosten:
Für ein Terrarium samt Einrichtung musst Du einige hundert Euro veranschlagen.
Der Kaufpreis für Reptilien aus seriöser Quelle entspricht bei häufig
vorkommenden, leicht zu züchtenden Tieren ungefähr dem Kaufpreis eines
kleinen "gängigen" Heimtieres wie Meerschweinchen oder Kaninchen.
Bei selten vorkommenden und/oder schwer zu züchtenden Reptilien ist der Preis aber um ein Vielfaches höher.
Auch die laufenden Kosten solltest Du nicht unterschätzen:
Diese ergeben sich aus den Stromkosten für den Betrieb des Terrariums
(Heizung, Beleuchtung) und den Kosten für die Erneuerung der
Terrarieneinrichtung wie z.B. Bodengrund, Beleuchtungskörper, Heizung,
etc.
Bei einer Erkrankung Deines Tieres kommen die Kosten des Fachtierarztbesuches hinzu.
3.) Zeitaufwand für die Pflege
Für die tägliche Wartung, Reinigung und Pflege eines Terrariums solltest Du genügend Freizeit zur Verfügung haben.
Nicht zu vergessen: Du benötigst mindestens eine verlässliche und
kundige Person, die Dich im Falle von Krankheit oder Urlaub vertritt.
4.) Platzbedarf
Für jede Tierart ist eine Mindestgröße des Terrariums gesetzlich
vorgeschrieben. Diese ist nicht nur wegen der gesetzlichen Bestimmungen
unumgänglich, sondern auch deshalb, weil Deine Tiere diesen Platz
benötigen, um sich wohl zu fühlen.
Nur dann werden Deine Reptilien Dir lange Freude bereiten und gesund bleiben.
Der Platz, an dem ein Terrarium aufgestellt wird, muss unbedingt ruhig, zugfrei und ohne Erschütterungen sein.
5.) Wo erhält man Reptilien?
Es gibt nur wenige seriöse Zoohandlungen und Züchter, die Reptilien mit
dem nötigen Fachwissen und einer fachkundigen Beratung anbieten. Vor
dem Kauf solltest Du daher einige Zeit investieren, um den richtigen
Ansprechpartner Deines Vertrauens zu finden.
Versuche außerdem Nachzuchten - im Gegensatz zu Wildfängen- zu erwerben.
Wildfänge überleben häufig das erste halbe Jahr im Terrarium nicht und
haben in vielen Fällen Krankheiten oder Parasiten.
Folgende gesetzlichen Bestimmungen sind bei einer Reptilienhaltung zu berücksichtigen:
1.) Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
Gültigkeit in der gesamten Europäischen Union
2.) Das Bundestierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung
Gültigkeit in ganz Österreich
3.) Das entsprechende Landesgesetz
Gültig im jeweiligen Bundesland
Regelt hauptsächlich die Haltung von für Menschen gefährliche Tieren.
1.) Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), durch die EU Verordnung Nr. 338/97 rechtlich umgesetzt:
Viele Reptilien sind in ihrem Herkunftsgebiet oder auch weltweit akut vom Aussterben bedroht.
Diese Tiere sind in der "Washingtoner Artenschutzliste" aufgelistet,
sie dürfen nicht oder nur unter strengen Auflagen und nur mit den
sogenannten
"CITES - Bescheinigungen" gehandelt und gehalten werden.
Achtung: Informiere Dich vor dem Kauf eines Reptils immer, ob diese Tierart durch das "CITES - Programm" geschützt ist. Wenn ja, bestehe beim Kauf von Reptilien immer auf die CITES - Bescheinigung. Du machst Dich sonst unter Umständen strafbar!
Kaufe keine vom Aussterben bedrohten, illegal angebotenen Tierarten!
Du trägst mit einem solchen Kauf dazu bei, dass eine weitere Tierart von unserem Planeten unwiderruflich verschwindet!
2.) Das Bundestierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung:
Im Bundestierschutzgesätz und der 2 Tierhaltungsverordnungist für die
meisten Reptilienarten eine Vielzahl von Haltungsbedingungen
vorgeschrieben. Diese regeln die Mindeststandards für eine tiergerechte
Haltung von Reptilien.
Dazu gehören Terrariengröße, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lichtprogramm, Bodengrund, Einrichtung, usw.
Die Haltung von Reptilien muss außerdem der zuständigen Behörde gemeldet werden..
In allen Bundesländern ist Dein Ansprechpartner die zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
3.) In jedem Bundesland unterschiedlich ist die Regelung, welche Tiere gehalten werden dürfen. Diese für das jeweilige Bundesland geltenden Regelungen befassen sich vor allem mit Sicherheitsvorschriften, das heißt mit möglichen Gefahren, die von der Haltung dieser Tiere für Menschen ausgehen können.
Tierhaltungsverordnung
BGBl. II Nr. 486/2004 idF BGBl. II Nr. 384/2007
Besondere Anforderungen an die Haltung von Reptilien § 5
(1) Für die Haltung von Reptilien gelten die in der Anlage 3 enthaltenen
Mindestanforderungen sowie die folgenden Absätze.
(2) Vor dem Kauf eines Reptils müssen Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artgemäße Haltung vorbereitet werden. Entsprechende Fachliteratur ist als Quelle für die laufende Weiterbildung über die Reptilienhaltung zu studieren.
(3) Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben.
(4) Eine, den natürlichen Verhältnissen entsprechende Klimatisierung der Gehege ist in Form einer, entsprechend den artspezifischen Bedürfnissen, in der Regel ein Temperaturgefälle im Haltungssystem und eine Nachtabsenkung der Umgebungstemperatur, mittels Licht und Wärmequellen einzurichten. Die Spannbreite dieser Minimal- und Maximaltemperatur sowie die Vorzugstemperatur für die gehaltene Tierart sind einzuhalten.
(5) Für frische Luft ist durch Be- und Entlüftung zu sorgen. Zugluft ist zu vermeiden. Je nach Produktionsform muss die Terrarienseitenwand oder der Terrariendeckel Gitternetzteile aufweisen.
(6) Reptilien, die nicht in der Lage sind eine konstante Körpertemperatur aufrecht zu erhalten, ist eine ihren artspezifischen Bedürfnissen entsprechende Wärmequelle, vorzugsweise durch eine Koppelung von Licht mit Strahlungswärme bereitzustellen.
(7) Es dürfen nur sachgerecht angebrachte und geeignete Lampen und Leuchtstoffröhren verwendet werden. Geeignete Geräte zur Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit müssen vorhanden sein.
(8) Luft- und Bodensubstratfeuchtigkeit sowie Umweltfaktoren müssen den natürlichen jahreszeitlichen Verhältnissen der Herkunftsbiotope angepasst sein. Die Parameter Makroklima und Mikroklima der Herkunftsbiotope, wobei das Mikroklima mitunter erheblich vom Makroklima abweichen kann, ist zu berücksichtigen.
(9) Eine, der jeweiligen Art adäquate Ernährung ist zu gewährleisten. Das eingesetzte
Futter muss einen den Ernährungsbedürfnissen entsprechenden Gehalt an Vitaminen,
Mineralien, essentiellen Aminosäuren und Ballaststoffen aufweisen. Ist es notwendig
Wirbeltiere zu verfüttern, so sind nach Möglichkeit frisch tote Futtertiere zu verwenden.
Insekten sind möglichst lebend zu verfüttern. Für die Möglichkeiten einer artgemäßen
Wasseraufnahme ist zu sorgen.
(10) Die Gehegegestaltung und Infrastruktur des künstlichen Lebensraumes muss sich an den Bedürfnissen der gehaltenen Art wie zum Beispiel Graben, Wühlen, Klettern, Schwimmen oder das Aufsuchen unterschiedlicher Klimaparameter orientieren. Der Einsatz scharfkantiger, verletzender oder Haut reizender Stoffe ist verboten. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen für Arten bei denen dies erforderlich oder möglich ist, gehören.
1. geeignetes Bodensubstrat in genügender Höhe,
2. Versteckmöglichkeit,
3. Wasserbecken, Badebecken,
4. Klettermöglichkeiten wie Felsen, Äste oder Zweige in geeigneter Größe und Dimension,
5. Bepflanzung zur Herbeiführung eines geeigneten Mikroklimas oder als
Versteckmöglichkeit,
6. bei Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen spezielle Eiablagemöglichkeit,
7. Sichtschutzeinrichtungen innerhalb eines Geheges oder zwischen einzelnen Gehegen
bei Bedarf.
(11) Die Tiere sind artgemäß zu pflegen, Verunreinigungen sind regelmäßig zu beseitigen. Auf generelle Sauberkeit ist zu achten.
(12) Zur Vermeidung von sozialem Stress bei Paar- und Gruppenhaltung ist die natürliche Sozialstruktur der Tiere einzuhalten. Bei der Vergesellschaftung verschiedener Arten mit gleichen Biotopansprüchen dürfen sich die Tiere nicht gegenseitig negativ beeinflussen.
(13) Für die Quarantäne und Behandlung erkrankter Tiere sowie bei der Simulation von Ruhephasen und der Aufzucht von Jungtieren sind fachlich begründbare abweichende Haltungsbedingungen zulässig.
Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
Anlage 3
|
Anzahl und Größe der Tiere |
Grundfläche m2
|
Höhe m
|
zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m2 |
|
1-2 Tiere bis 12 cm |
0,4 |
0,4 |
0,1 |
|
1-2 Tiere 12-20 cm |
0,6 |
0,5 |
0,2 |
|
1-2 Tiere 20-40 cm |
0,8 |
0,6 |
0,3 |
|
1-2 adulte Tiere 1 |
1 |
0,8 |
0,4 |
Aber - je größer um so besser !